Start ● News

Herzlich willkommen auf unserer Homepage

Vorab unsere Hausregeln in Zeiten von Corona:

Corona-Verordnung
(Auszug aus der Verordnung des Land Baden-Württemberg)
Stand ab 1. Juli 2020
Hier bindend für die Nutzung des „Haus der Hörgeschädigten“ (HdH)

Maskenpflicht
Ab dem 27. April 2020 gilt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht. Mund- und Nasenschutzmaske ist beim Ein-/Austritt und im Haus wie auch beim Toilettengang zu tragen.
Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder wenn es aufgrund einer körperlichen Einschränkungen nicht möglich ist.
Trotzdem sind Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln weiter einzuhalten. Auch bei Alltagsmasken muss auf eine richtige Hygiene und Anwendung geachtet werden.
Auf die Maskenpflicht kann verzichtet werden, wer seinen Platz am Tisch eingenommen hat.

→Hinweis:
Alltagsmasken sind immer dann sinnvoll, wenn damit gerechnet werden muss, dass der Mindestabstand von 1,5m nicht durchgehend eingehalten werden kann. Sie sind nicht zertifizierte, insbesondere selbstgemachte Masken aller Art, die Mund und Nase vollständig abdecken. Wer sich keine kaufen kann oder möchte, kann auch einen Schal oder ein Tuch über Mund und Nase ziehen und sicher befestigen. Bitte keine Strick- oder Häkelschals. Ein Gesichtsschild (Schutzschild aus dünnem und
hochtransparentem Polyester mit Bügel) entspricht aber nicht einer Mund-Nasen-Bedeckung, sondern kann zusätzlich zu Alltagsmaske getragen werden.

Abstandsregeln
Im gesamten Hausbereich ist auf einen Abstand von 1,5 m zur nächsten Person einzuhalten.

Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt das Desinfizieren der Hände beim Eintreten ins HdH. Es wird empfohlen, zunächst in der Toilette die Hände zu waschen. Im Saaleingang stehen Desinfizierungsmittel zur Verfügung.

Eingang / Ausgang:
Zugang zum Saal ist von der Garderobenseite. Die Terrassentür ist als Ausgang zu wählen. Für den Gang zur Toilette ist ebenfalls der Weg über die Terrasse zu wählen.

Nutzung der Räumlichkeiten:
Saal, Garderobe, Toiletten sowie die Sprechzimmer/Büros der Sozialarbeiter sind für alle Vereinsmitglieder, Besucher und Gäste zugänglich. Das Tragen von Alltagsmasken sowie die Anwendung der Abstands- und Hygieneregeln gelten für alle.
Küche und Getränkeraum dürfen nur von dafür beauftragten Personen betreten und genutzt werden.
Die Räumlichkeiten sind nach jeder Veranstaltung und Gruppentreff ausreichend zu lüften, bei Aufenthaltsdauer von mehreren Stunden auch mehrmals zwischendurch. Hierfür verantwortlich sind der jeweiligen Vereinsvorstand, Gruppen- und Abteilungsleiter.
Im Außenbereich/Terrasse ist darauf zu achten, dass die Abstandsregeln von 1,5 m eingehalten werden. Dies ist beim Aufstellen der Biertische u. -Bänke ebenso zu berücksichtigen.
Auch auf dem Parkplatz gelten die Abstandsregeln der Personen bzw. der Besucher des Hauses.

→ Hinweis über die Nutzung bzw. was unterscheidet eine Veranstaltung von einer Ansammlung?
Eine Veranstaltung im Sinne der Corona-Verordnung ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung in der Verantwortung eines Veranstalters oder einer Person, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt. Es dürfen in der Pandemiezeit maximal 40 – 50 Personen den Saal benutzen.
Eine Ansammlung im Sinne der Corona-Verordnung ist das bewusste Zusammentreffen verschiedener Personen unabhängig vom jeweiligen Zweck zu verstehen. Sie darf bis zu zwanzig Personen umfassen.

Besucherliste
Im Saal-Eingangsbereich liegt eine Besucherliste aus. Jeder Besucher und Gast trägt hier seine Daten ein. Sie dient ausschließlich der Gesundheitserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt einer möglichen Infektion. Wer seine Daten nicht angeben möchte, darf das HdH nicht besuchen. Die Daten müssen nach 4 Wochen gelöscht werden. Verantwortlich für den Eintrag in die Liste sind die Vereinsvorstände, Gruppenleiter und/oder die Fremdgruppen-Verantwortlichen. Diese übergeben die Liste am Ende der Veranstaltung bzw. am Ende eines
Treffens dem Träger des Hauses (→ IG Gehörlosen- und Schwer-hörigenzentrum Freiburg e.V.).

Wegepfeile u. Abstandshaltelinie
Die Wegepfeile und Abstandshaltelinie am Boden geben die Laufrichtung vor und sind unbedingt einzuhalten.
Somit soll die Abstandsregel zur nächsten Person möglichst eingehalten werden.

Tisch- und Stuhlordnung
Im Saal ist die Tisch- und Stuhlaufstellung so anzuordnen, dass immer ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Bitte auch die Laufwege berücksichtigen! Siehe auch Saalbestuhlungsplan auf Seite 3.
Allen Besuchern und Gästen haben feste Sitzplätze einzunehmen für die gesamte Aufenthaltsdauer. Ein Wechsel zu anderen freien Sitzplätzen ist nicht gestattet.

Platzordnung
Allen Besuchern und Gästen wird ein eigenen Platz zugwiesen, d.h. sie verbleiben an Ihren Plätzen vom Kommen bis zum Gehen. Es ist nicht gestattet, während des gesamten Aufenthaltes einen Platzwechsel vorzunehmen. Ein Gespräch mit mehreren Personen ist nur im Außenbereich (Terrasse) unter Einhaltung des Mindestabstandes
von 1,5 m erlaubt.

Küche und Getränkelager
Der Zutritt zum Getränkelager ist nur dem Küchenpersonal erlaubt. Diese werden vom Veranstaltungsverantwortlichen bestimmt. In der Küche dürfen maximal nur 2-3 Personen aufhalten und arbeiten.

Bewirtung
Die Entscheidung, ob Speisen angeboten werden im Saal, trifft der Veranstaltungsverantwortliche oder Gruppen-/Abteilungsleiter. Es werden hierfür 2 Personen für die Zubereitung abgestellt, maximal 2 Personen übernehmen den Service. Gäste und Besucher verbleiben an ihren Plätzen. Getränke und Speisen werden am Tisch ausgegeben.

ZU GUTER LETZT:
Alle Vereinsmitglieder, aber auch Gäste, Besucher und Fremdnutzer werden gebeten, die
– Maskenpflicht
– Abstandsregeln
– Hygieneregeln
zu befolgen.
Jede Maßnahme hilft, die Ausbreitung es Coronavirus einzudämmen. Auch sollte der Wunschsolcher Personen (Personen mit Vorerkran-kungen, älteren Menschen und Kindern) respektiert werden, die um
ihre eigene und die Gesundheit der Anderen diese Gebote einhalten.

Herausgeber:
Interessengemeinschaft Gehörlosen- und Schwerhörigenzentrum Freiburg e.V. → „Haus der Hörgeschädigten“
Der Vorstand


Sie finden auf unserer Homepage viel Interessantes rund um das Thema Hörschädigung.

In unserer Sprechstunde bieten wir Unterstützung in allen Bereichen der Hörschädigung an.

Wir veranstalten Treffen, Vorträge, Ausflüge und sportliche Aktivitäten.

Sollten Sie Vorschläge, Wünsche oder Anregungen haben, sind wir gerne bereit, auf Ihre Ideen einzugehen und sie wenn möglich umzusetzen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Verein der Hörgeschädigten e.V.